In einem europäischen
„Gesprächskreis Orte
zum Leben“ treffen sich
Verantwortliche von Einrichtungen,
denen der „Ort zum Leben“
für Menschen mit geistiger
Behinderung besonderes Anliegen
ist
- entweder im Angebot einer
Ortschaft besonderer Art
mit der Möglichkeit
alternativer Lebensformen
- oder in besonders verständnisvoll
gestalteten und bedarfsgerecht
begleiteten Wohn-, Arbeits-
und Freizeitangeboten
in Gemeinwesen üblicher
Art.
Daneben stehen Begegnungen
der Bürgerinnen und Bürger
aus diesen Orten.
Unterschiedlichkeit
der Menschen
Vielfalt der Konzepte
Wahlmöglichkeiten
Lebensqualität
Die Vielfalt der Konzepte im
Angebot der Hilfen für
Mitbürgerinnen und Mitbürger
mit geistiger Behinderung
muss erhalten bleiben. Sie
entspricht der Unterschiedlichkeit
der Menschen. Charakteristikum
einer pluralistischen Gesellschaft
ist, dass sie unterschiedliche
Lebensstile und -formen nicht
nur duldet, sondern darin
auch einen besonderen kulturellen
Wert sieht.
Zu einer pluralistischen Gesellschaft
gehören Wahlmöglichkeiten.
Voraussetzung dafür sind
Optionen,
die wirkliche Alternativen
darstellen.
Alle Konzepte in diesem Bereich
müssen sich der Frage
stellen, in wie weit sie tatsächlich
den Bedürfnissen und
Interessen der Bürgerinnen
und Bürger mit geistiger
Behinderung entsprechen, ob
sie also deren Lebensqualität
fördern und garantieren
oder aber gefährden.
Daraus ergibt sich, dass allein
medizinisch oder pflegerisch
orientierte Einrichtungen
oder Schwerbehindertenzentren
keinen Platz in einem Angebot
vielfältiger Dienste
haben dürfen.
Aus der Abschlusserklärung
der Internationalen Konferenz
„Orte zum Leben“,
September 1994 in Blankenberge/Belgien
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