Wir über uns Weitere Informationen Impressum Kontakt
deutsch english français nederlands
In einem europäischen „Gesprächskreis Orte zum Leben“ treffen sich Verantwortliche von Einrichtungen, denen der „Ort zum Leben“ für Menschen mit geistiger Behinderung besonderes Anliegen ist
  • entweder im Angebot einer Ortschaft besonderer Art mit der Möglichkeit alternativer Lebensformen
  • oder in besonders verständnisvoll gestalteten und bedarfsgerecht begleiteten Wohn-, Arbeits- und Freizeitangeboten in Gemeinwesen üblicher Art.

Daneben stehen Begegnungen der Bürgerinnen und Bürger aus diesen Orten.

Unterschiedlichkeit der Menschen
Vielfalt der Konzepte
Wahlmöglichkeiten
Lebensqualität

Die Vielfalt der Konzepte im Angebot der Hilfen für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit geistiger Behinderung muss erhalten bleiben. Sie entspricht der Unterschiedlichkeit der Menschen. Charakteristikum einer pluralistischen Gesellschaft ist, dass sie unterschiedliche Lebensstile und -formen nicht nur duldet, sondern darin auch einen besonderen kulturellen Wert sieht.

Zu einer pluralistischen Gesellschaft gehören Wahlmöglichkeiten. Voraussetzung dafür sind Optionen,
die wirkliche Alternativen darstellen.

Alle Konzepte in diesem Bereich müssen sich der Frage stellen, in wie weit sie tatsächlich den Bedürfnissen und Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit geistiger Behinderung entsprechen, ob sie also deren Lebensqualität fördern und garantieren oder aber gefährden.

Daraus ergibt sich, dass allein medizinisch oder pflegerisch orientierte Einrichtungen oder Schwerbehindertenzentren keinen Platz in einem Angebot vielfältiger Dienste haben dürfen.

Aus der Abschlusserklärung der Internationalen Konferenz „Orte zum Leben“, September 1994 in Blankenberge/Belgien