Jeder braucht einen
Ort zum Leben
Es ist nach wie vor notwendig,
um Lebensräume für
Mitbürgerinnen und Mitbürger
mit geistiger
Behinderung besorgt zu sein
in einer Gesellschaft, die
nur begrenzt bereit und nur
in Grenzen fähig
ist, das Leben mit Menschen
mit Behinderung zu teilen
und ihnen zur Teilhabe am
Leben zu
verhelfen.
Für solche Lebensräume
sind Leitbilder hilfreich,
wie z. B. eine an der christlichen
Botschaft orientierte Gemeinschaft
von Menschen, die miteinander
leben und arbeiten und einander
akzeptieren, so wie sie sind.
Entwicklungen bestehender
Hilfeangebote
Zu Recht werden Einrichtungen
kritisiert, wenn sie Tendenzen
einer „totalen Institution“
aufweisen, die durch ein Übermaß
an Versorgung und Kontrolle
in allen Lebensbereichen Mitbürgerinnen
und Mitbürger mit Behinderung
isoliert und entmündigt.
Die Forderung, dass alle Menschen
mit geistiger Behinderung
unter „normalen“
Bedingungen allein oder allenfalls
in ganz kleinen Gruppen in
allen Gemeinden wohnen und
arbeiten sollen, ist von daher
verständlich.
Verständlich ist auch
die Ansicht, dass die notwendige
Betreuung durch einen Ausbau
ambulanter Dienste sichergestellt
werden kann und alle Menschen
mit Behinderung am üblichen
Freizeit- und Kulturerleben
ihrer unmittelbaren Nachbarschaft
und Umgebung teilhaben sollen.
Überforderungen
vermeiden
Eine solche Konzeption ist
nicht ohne Risiko und Gefahren.
Außerhalb eines besonders
gestalteten und überschaubaren
Lebensraumes können Mitbürgerinnen
und Mitbürger mit Behinderung
unter einen starken Anpassungsdruck
geraten. Die Zielrichtungen
„Normalisierung“
und „Integration“
können sich als eine
ständige Überforderung
auswirken.
Der Mensch mit Behinderung
hat es dabei schwer, sich
als eigenverantwortliches,
selbständiges und gleichwertiges
Mitglied einer Gemeinschaft
zu erleben.
Dazu besteht die Gefahr, dass
er in allen Lebensbereichen
vermehrt auf Betreuungspersonal
angewiesen ist. Auch dies
ist Entmündigung, bedeutet
Abhängigkeit und wirkt
als zusätzliche Behinderung.
Alternative Lebensräume
zulassen
Trotz der berechtigten Forderung
nach weiterem Ausbau ambulanter,
familiennaher und gemeinwesenintegrierter
Hilfen darf das Positive im
Konzept von Einrichtungen
nicht übersehen werden,
die sich als Gemeinschaft
besonderer Art verstehen.
Sie können Menschen mit
Behinderung Lebens- und Teilhabemöglichkeiten
bieten, weil sie von ihnen
als überschaubare Ortschaft
erlebt werden, in der sie
in Freiheit Bestätigung,
Gemeinschaft und Hilfe erfahren.
Solche Einrichtungen sind eine
alternative Form im Rahmen
eines vielgestaltigen Systems
der Hilfeangebote und Teilhabemöglichkeiten
für Menschen mit Behinderung.
Das Recht auf Selbstbestimmung
von Menschen mit Behinderung
kann nur ausgeübt werden,
wenn für sie jederzeit
Wahlmöglichkeiten bestehen
zwischen unterschiedlich gestalteten
Hilfeangeboten und Lebensmöglichkeiten.
Inhumane Lebensräume
vermeiden
Vermieden werden sollten Spezialeinrichtungen
für Menschen mit sehr
schwerer Behinderung und massiven
Verhaltensproblemen.
Jede Trennungslinie, ob sie
nun „Normale“
von „Behinderten“
trennt oder „Leichtbehinderte
und Normale“ von „Schwerstbehinderten“,
ist im Grundsatz willkürlich,
inhuman und löst den
für die Gesundheit und
die Entwicklung der betroffenen
Menschen wichtigen kontinuierlichen
gesellschaftlichen Zusammenhang
auf.
Kontakt
Die Mitglieder des „Gesprächskreises Orte
zum Leben“ kommen aus
· Evangelische
Stiftung Neuerkerode 38173 Sickte, Deutschland
·
Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen, 4210 Gallneukirchen,
Österreich
· Fondation
Protestante Sonnenhof, 67242 Bischwillier/Cedex, Frankreich
· Herzogsägmühle,
86971 Peiting-Herzogsägmühle, Deutschland
·
Die Lebensgemeinschaft e. V. Münzinghof, 91235
Velden, Deutschland
· Pándy Kálmán Otthona,
7700 Mohàc, Ungarn
· SOS-Dorfgemeinschaft
Hohenroth, 97737 Gemünden, Deutschland
·
Stiftung ’sHeeren Loo, 3800 AP Amersfoort, Niederlande
· Stiftung Zur Palme, 8330 Pfäffikon/ZH,
Schweiz
· Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime,
8004 Zürich, Schweiz
· Verband
für Anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie
und soziale Arbeit e. V., 61209 Echzell-Bingenheim,
Deutschland
·
Zonnelied, 1761 Roosdaal (Borchtlombeek), Belgien
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