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Jeder braucht einen Ort zum Leben
Es ist nach wie vor notwendig, um Lebensräume für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit geistiger
Behinderung besorgt zu sein in einer Gesellschaft, die nur begrenzt bereit und nur in Grenzen fähig
ist, das Leben mit Menschen mit Behinderung zu teilen und ihnen zur Teilhabe am Leben zu
verhelfen.
Für solche Lebensräume sind Leitbilder hilfreich, wie z. B. eine an der christlichen Botschaft orientierte Gemeinschaft von Menschen, die miteinander leben und arbeiten und einander akzeptieren, so wie sie sind.

Entwicklungen bestehender Hilfeangebote
Zu Recht werden Einrichtungen kritisiert, wenn sie Tendenzen einer „totalen Institution“ aufweisen, die durch ein Übermaß an Versorgung und Kontrolle in allen Lebensbereichen Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderung isoliert und entmündigt.

Die Forderung, dass alle Menschen mit geistiger Behinderung unter „normalen“ Bedingungen allein oder allenfalls in ganz kleinen Gruppen in allen Gemeinden wohnen und arbeiten sollen, ist von daher verständlich.
Verständlich ist auch die Ansicht, dass die notwendige Betreuung durch einen Ausbau ambulanter Dienste sichergestellt werden kann und alle Menschen mit Behinderung am üblichen Freizeit- und Kulturerleben ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und Umgebung teilhaben sollen.


Überforderungen vermeiden
Eine solche Konzeption ist nicht ohne Risiko und Gefahren. Außerhalb eines besonders gestalteten und überschaubaren Lebensraumes können Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderung unter einen starken Anpassungsdruck geraten. Die Zielrichtungen „Normalisierung“ und „Integration“ können sich als eine ständige Überforderung auswirken.
Der Mensch mit Behinderung hat es dabei schwer, sich als eigenverantwortliches, selbständiges und gleichwertiges Mitglied einer Gemeinschaft zu erleben.
Dazu besteht die Gefahr, dass er in allen Lebensbereichen vermehrt auf Betreuungspersonal angewiesen ist. Auch dies ist Entmündigung, bedeutet Abhängigkeit und wirkt als zusätzliche Behinderung.


Alternative Lebensräume zulassen
Trotz der berechtigten Forderung nach weiterem Ausbau ambulanter, familiennaher und gemeinwesenintegrierter Hilfen darf das Positive im Konzept von Einrichtungen nicht übersehen werden, die sich als Gemeinschaft besonderer Art verstehen. Sie können Menschen mit Behinderung Lebens- und Teilhabemöglichkeiten bieten, weil sie von ihnen als überschaubare Ortschaft erlebt werden, in der sie in Freiheit Bestätigung, Gemeinschaft und Hilfe erfahren.

Solche Einrichtungen sind eine alternative Form im Rahmen eines vielgestaltigen Systems der Hilfeangebote und Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung.

Das Recht auf Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung kann nur ausgeübt werden, wenn für sie jederzeit Wahlmöglichkeiten bestehen zwischen unterschiedlich gestalteten Hilfeangeboten und Lebensmöglichkeiten.


Inhumane Lebensräume vermeiden
Vermieden werden sollten Spezialeinrichtungen für Menschen mit sehr schwerer Behinderung und massiven Verhaltensproblemen.
Jede Trennungslinie, ob sie nun „Normale“ von „Behinderten“ trennt oder „Leichtbehinderte und Normale“ von „Schwerstbehinderten“, ist im Grundsatz willkürlich, inhuman und löst den für die Gesundheit und die Entwicklung der betroffenen Menschen wichtigen kontinuierlichen gesellschaftlichen Zusammenhang auf.


Kontakt

Die Mitglieder des „Gesprächskreises Orte zum Leben“ kommen aus

· Evangelische Stiftung Neuerkerode 38173 Sickte, Deutschland
· Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen, 4210 Gallneukirchen, Österreich
· Fondation Protestante Sonnenhof, 67242 Bischwillier/Cedex, Frankreich
· Herzogsägmühle, 86971 Peiting-Herzogsägmühle, Deutschland
· Die Lebensgemeinschaft e. V. Münzinghof, 91235 Velden, Deutschland
· Pándy Kálmán Otthona, 7700 Mohàc, Ungarn
· SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth, 97737 Gemünden, Deutschland
· Stiftung ’sHeeren Loo, 3800 AP Amersfoort, Niederlande
· Stiftung Zur Palme, 8330 Pfäffikon/ZH, Schweiz
· Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime, 8004 Zürich, Schweiz
· Verband für Anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e. V., 61209 Echzell-Bingenheim, Deutschland
· Zonnelied, 1761 Roosdaal (Borchtlombeek), Belgien